Nachhaltigkeit

Verantwortung mit Weitblick

Unsere Kunden legen zunehmend Wert auf eine Vermögensverwaltung, die Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien (ESG) berücksichtigt.

Im Einklang mit Ihren geltenden Anlage- und Risikorichtlinien richten wir uns in der ESG-Vermögensverwaltung nach Ihren Werten und Zielen, um eine nachhaltige, generationsgerechte Anlagestrategie zu entwickeln. Wir berücksichtigen wichtige gesellschaftliche Themen, ohne dabei die Risiko-Ertragsbalance aus den Augen zu verlieren. Nachhaltiges Anlegen mit uns bedeutet, dass Sie aktiv zu positiven Veränderungen beitragen, ohne Rendite einzubüssen. Mit uns gestalten Sie Ihre Anlagen individuell und ethisch verantwortungsvoll.

Unsere Kunden können sämtliche Anlagestrategien nachvollziehen. Mit voller Transparenz wollen wir eine positive Performance für unsere Investoren erreichen.

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Disclaimer:

Nachhaltigkeitsstrategie
In Übereinstimmung mit dem Nachhaltigkeitsverständnis der Europäischen Union ist Nachhaltigkeit nicht nur auf ökologische Aspekte zu begrenzen, sondern soll vielmehr das gesamte ESG-Spektrum (Environment, Social und Governance) berücksichtigen. Die CATAM Asset Management AG unterliegt diesbezüglich Offenlegungspflichten aus der Sustainable Finance Disclosure Regulation (OffenlegungsVO), der Art. 5 bis 8 TaxonomieVO und der delegierten VO (EU) 2022/1288. In Erfüllung dieser Offenlegungspflichten geben wir Folgendes bekannt:
 
Nachhaltigkeitsstrategie (Art. 3 SFDR):
Die CATAM Asset Management AG ist sich ihrer Verantwortung zur Sicherstellung einer lebenswerten Zukunft für die nächsten Generationen bewusst. Eine Einbeziehung der Nachhaltigkeitskriterien in den Investmentprozess gemäss den Regularien findet aktuell nicht statt. Es stehen uns aktuell weder ausreichend noch vollständige Daten und Informationen zur Verfügung um ein Einbeziehen von Nachhaltigkeitsrisiken gemäss Regularium anbieten zu können.
 
Transparenz nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens (Art. 4 SFDR)
 
Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 SFDR sowie Art. 12 und 13 del. VO (EU) 2022/1288):
Aufgrund unserer Einschätzung der Daten- und Informationslage sowie aus Überlegungen der Kundenzufriedenheit vertreten wir keinen ganzheitlichen Ansatz in der Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsfaktoren.
 
Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 SFDR):
Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater veröffentlichen an dieser Stelle, inwiefern die Vergütungspolitik mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang steht. Ebenfalls ist die aktuelle Vergütungspolitik zu veröffentlichen.
Diese Informationen sind gem. Art. 12 SFDR stets aktuell zu halten.
Unsere Vergütungssysteme sind einem angemessenen Management der Nachhaltigkeitsrisiken zuträglich. Es ist so ausgelegt, dass keine Anreize bestehen übermässige Risiken einzugehen. Im Rahmen unseres Vergütungssystems wird den Interessen des Kunden jederzeit Rechnung getragen. Es gibt somit auch keine Anreize bestimmte Finanzinstrumente zu erwerben. Es werden auch keine Anreize für ein häufiges Kaufen und Verkaufen von Finanzinstrumenten gesetzt. Insgesamt ist das Vergütungssystem darauf ausgelegt, Interessenkonflikte zu vermeiden. Vorgenanntes gilt auch in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken. Das Vergütungssystem ist neutral aufgesetzt, d.h. es werden keine Anreize gesetzt bestimmte Nachhaltigkeitsrisiken einzugehen oder aber diese zu vermeiden.